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Das vollständige Urteil zum Handelsvertreterrecht und Vertriebsrecht finden CDH-Mitglieder hier... Rechtsprechung zum Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht und Vertragshändlerrecht
Das Urteil des Monats September: Beweislast für Provision und Berechnungsgrundlagen
Der seine Provision einklagende Handelsvertreter trägt die Beweislast für die vereinbarte Provision und deren Berechnungsgrundlagen und damit für alle Umstände, von denen die Höhe seiner Provision abhängt. Vom Unternehmer behauptete gegenteilige Vereinbarungen muss der Handelsvertreter auch dann ausräumen, wenn sie von der dispositiven gesetzlichen Regelung des § 87b Abs. 2 HGB abweichen. Eine Beweislastregel, die besagt, dass derjenige, der sich auf eine vom dispositiven Recht abweichende Vereinbarung beruft, diese auch nachzuweisen hat, ist der Vorschrift des § 87b HGB nicht zu entnehmen.
Dieses Urteil des OLG Hamm ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.
Alle Urteile zum Handelsvertreterrecht und Vertriebsrecht können vollständig oder auch nur in Leitsatzform ausgedruckt werden. Die Sammlung wird regelmäßig um kostenpflichtige Ergänzungslieferungen/Updates erweitert.
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Handelsvertreterrecht
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